Wohngeldrechner

Weitere Rechner: Unterschied Brutto Netto | Lohnsteuerklassen und ihre Bedeutung | Bafög Rechner | Lohnrechner | Renten Rechner | Hartz IV Rechner | Arbeitslosengeld Rechner | Wohngeld Rechner | Kostenloses Gehalts Girokonto

Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die aufgrund eines geringen Einkommens als Mietzuschuss zur Wohnraummiete gewährt wird und dessen gesetzliche Grundlage das Sozialgesetzbuch ist. Mit einem Wohngeldrechner lässt sich die Höhe des beantragten Wohngeldes im Internet berechnen, wobei die Vergabe von Wohngeld an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

Wohngeld wird nicht nur Mietern von Wohnraum gewährt, sondern als Lastenzuschuss auch Eigentümern einer selbst genutzten Eigentumswohnung oder eines Eigenheims. Es dient vor allem der wirtschaftlichen Absicherung von Familien und Einzelpersonen. Regelmäßig wird es für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich aus mehreren Komponenten. Das sind auch die Daten, auf deren Grundlage das Wohngeld mit dem Wohngeldrechner berechnet wird. Zu diesen für den Wohngeldrechner benötigten Angaben gehören die Anzahl der Familienmitglieder, das familiäre Einkommen sowie die zu berücksichtigende Miete oder monatliche finanzielle Belastung beispielsweise bei Eigentum. Die Wohngeldstelle wird prüfen, ob die Einnahmen möglicherweise doch die Ausgaben des Haushaltes decken, wobei Ermittlungsgrundlage der sozialhilferechtliche Bedarf ist.

Wohngeld berechnen mit dem Wohngeldrechner kann nur derjenige, der auch einen Anspruch auf Zahlung von Wohngeld oder eines Lastenzuschusses hat. Einen Mietzuschuss beantragen können beispielsweise Mieter von Wohnraum, Heimbewohner, Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung sowie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit mindestens drei oder mehr Wohnungen, sofern der Eigentümer selbst in diesem Haus wohnt. Voraussetzung für einen Antrag auf Lastenzuschuss ist, dass der Eigentümer den Wohnraum selbst bewohnt und eine finanzielle Belastung dafür aufbringt. Einen Lastenzuschuss können unter anderem Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims beantragen und auch Inhaber eines dem Eigentum ähnlichen Dauerwohnrechts. Das gilt gleichermaßen für Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder auch einer Vollerwerbsstelle, sofern Wohnbereich und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind.

Wer mit dem Wohngeldrechner die Höhe seines Anspruchs ermittelt hat, kann mit dem Ausfüllen des Antrages beginnen und auch die erforderlichen Formulare und Bescheinigungen zusammentragen, unter anderem eine Bescheinigung des Vermieters, aus der die Größe der Wohnung und die jeweiligen Kosten ersichtlich sind sowie zusätzliche, für den Wohngeldantrag erforderliche Erklärungen, beispielsweise Verdienstbescheinigungen und auch Schulbescheinigungen für Kinder, die älter sind als 16 Jahre. Wer Eigentum besitzt und einen Lastenzuschuss beantragt, benötigt eine Fremdmittelbescheinigung der jeweiligen Bank.

Unterschied Brutto Netto | Lohnsteuerklassen und ihre Bedeutung | Impressum