Hartz 4 Rechner

Wer über einen längeren Zeitraum hinweg keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, ist auf Ersatzleistungen nach dem Konzept Hartz 4 angewiesen, das seit dem Jahr 2005 existiert und die bis dato gewährte Sozialhilfe ebenso wie die Arbeitslosenhilfe durch Zusammenführung abgelöst hat. Wie hoch die individuelle, staatliche Förderung ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren ab, lässt sich durch einen Hartz 4 Rechner jedoch auf fundierter Weise abschätzen.

Welche Angaben ein Hartz 4 Rechner benötigt

Bei der Gewähr von Leistungen Hartz 4 wird nicht alleine der Erwerbstätige in den Fokus genommen, sondern ein grundlegender Blick auf dessen gesamten Haushalt geworfen. Unerlässlich für die sinnvolle Benutzung der Hartz 4 Rechner ist daher die Angabe sämtlicher Personen, die im Haushalt des Leistungsempfängers anzutreffen sind. Bei Kindern spielt das Alter eine wesentliche Rolle, da der Staat unterschiedliche Förderpauschalen festgelegt hat, die sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Altersgruppe orientieren. Auch die aktuelle Wohnung spielt bei den Berechnungen mit ein, da die Mietkosten in Zukunft ebenso durch Hartz 4 bestritten werden müssen wie Heizkosten und ähnliche Sonderausgaben.

Präzise Eingaben im Hartz 4 Rechner für präzise Ergebnisse

Die meisten Leistungen, die der Staat bei einer längeren Arbeitslosigkeit gewährt, setzen sich aus festgelegten Pauschalen zusammen, allerdings lässt sich auch bei bestehenden Mehrbelastungen eine gesonderte Förderung durch den Staat beantragen. Dies gilt z.B. in der Situation, dass sich die anfragende Person bzw. die Ehefrau des zuvor Erwerbstätigen in einer Schwangerschaft befindet oder durch Erkrankung bzw. Behinderung eine spezielle Ernährung oder gesundheitliche Hilfsmittel finanziert werden müssen. In diesen Fällen kommt der Staat dem Leistungsempfänger mit entsprechenden Zuschüssen entgegen, wie die Berechnung mit einem Hartz 4 Rechner ebenfalls verdeutlicht.

Mit einem Hartz 4 Rechner Planungssicherheit gewinnen

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitslosengeld II

Angaben zur BedarfsgemeinschaftErmittelter Bedarf
 
     Regelleistung Antragsteller(in)   Euro   
   Mehrbedarf bei Alleinerziehenden   Euro   
Bedarfsgemeinschaft mit Partner:     Regelleistung Partner   Euro 
Schwangerschaft ab 13. Woche:     Mehrbedarf   Euro 
Besondere Ernährung (z.B. Diät):     Mehrbedarf maximal   Euro 
 
1.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
2.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
3.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
4.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
 
Kaltmiete inkl. Nebenkosten   Euro   
   Heizkosten incl. Warmwasser   Euro   Unterkunft   Euro 
 
Bruttoeinkommen   Euro  Grundfreibetrag  ¹   Euro 
Nettoeinkommen   Euro  Freibetrag nach §30 SGB II ²   Euro 
Kindergeld, Unterhalt   Euro      
 
 
 
 Monatlicher Bedarf   Euro
 Angerechnete Einkünfte   Euro
 Voraussichtliche monatliche Leistung   Euro



Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011, der Hartz-IV-Reform und der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für 2012 ergeben sich folgende Änderungen:

  • Die befristeten Übergangszahlungen für Leistungsbezieher von Grundsicherung, die vorher Arbeitslosengeld bezogen haben, sind ersatzlos gestrichen!
  • Es werden keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet!
  • Für Bezieher von Wohngeld entfällt die Heizkostenkomponente!
  • Der Regelsatz für Alleinstehende oder Alleinerziehende steigt ab dem 1. Januar 2012 auf 374 Euro.
  • Ab dem 1. Juli 2011 wurden die Freibeträge erhöht und damit der Zuverdienst verbessert.

Hinzuverdienst:

¹ In der Standardkonfiguration wird automatisch mit dem Pauschbetrag von 100 Euro gerechnet. Wenn das Nettoerwerbseinkommen über 400 Euro liegt, können Sie das Häkchen am Grundfreibetrag entfernen und die tatsächlichen Aufwendungen eintragen.
Der Grundfreibetrag besteht im Wesentlichen aus der Versicherungspauschale von 30 Euro, der Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro, den Kosten für Riesterrente und KFZ-Haftpflichtversicherung sowie einer Entfernungspauschale von 0,20 Euro je Entfernungskilometer. Höhere Kosten müssen nachgewiesen werden!

² Der Freibetrag wird unter der Voraussetzung berechnet, daß nur Antragsteller(in) oder Partner(in) der Bedarfsgemeinschaft erwerbstätig ist. Bei mehreren Einkommensbeziehern kann der Freibetrag höher ausfallen. Dieser Fall ist hier nicht berücksichtigt!


Schonvermögen:

Ein Anspruch auf Hartz IV besteht nur, wenn der Anspruchsberechtigte seine Rücklagen bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht hat. Für eine private Altersvorsorge, die erst bei Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung steht, gibt es einen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr. Ein allgemeiner Freibetrag für Erspartes von 150 Euro pro Lebensjahr ist nach oben begrenzt, beträgt aber mindestens 3100 Euro. Für Rücklagen sind 750 Euro pro Person anzusetzen. Anrechnungsfrei ist ein Auto bis zum Zeitwert von 7500 Euro und eine selbst bewohnte Immobilie bis zu einer vorgegebenen Größe.
Zur Berechnung Ihres Schonvermögens auf der Basis der im Rechner erfaßten Daten ist noch die Alterseingabe erforderlich.


Schonvermögen

  Alter des Antragstellers:   Jahre
 

 
   Freibetrag des Antragstellers zur Altersvorsorge  Euro
Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft für Erspartes  Euro
Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft für Rücklagen  Euro

Viele Menschen, die sich heute noch in einem sicheren Anstellungsverhältnis befinden, fürchten in Zukunft um den Wegfall ihres sicheren Einkommens. Häufig ist die Angst deshalb besonders groß, da die Höhe des individuellen Hartz-4-Satzes nicht abgeschätzt werden kann. Durch einen Hartz 4 Rechner lässt sich eine grundlegende Sicherheit gewinnen, mit welcher Förderung im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit gerechnet werden darf. Wichtig ist hierbei, dass vor der Gewähr von Hartz 4 zunächst noch über Monate hinweg das höhere Arbeitslosengeld gezahlt wird.

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