Bafög Rechner

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Bafög kann ein wichtiger und gar existenzieller Bestandteil Ihrer Studienfinanzierung sein. Da Sie bereits vor der Einschreibung an einer Hochschule finanzielle Sicherheit benötigen, sollten Sie nicht den ersten Bafög-Bescheid abwarten. Vielmehr sollten Sie sich bereits im Vorfeld über die zu erwartende Höhe informieren. Allerdings ist diese Ausbildungsförderung komplex, der genaue Zahlbetrag hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Deshalb sollten Sie einen Bafög Rechner im Internet nutzen. Anhand Ihrer Angaben errechnet er jene Summe, die Ihnen das Bafög-Amt monatlich zahlen wird. Auf dieser Grundlage können Sie dann entscheiden, ob Sie eventuell zusätzlich einen Nebenjob aufnehmen.

Wichtiger Faktor beim Bafög: Ihre persönliche Situation Bafög wird nicht jedem Studierenden gezahlt, sondern nach sozialem Bedarf. Deswegen spielt Ihre Lebenssituation sowie diejenige Ihrer Eltern eine große Rolle bei einem Bafög Rechner. An erster Stelle ist ein eventuell vorhandenes Einkommen zu nennen. Dazu zählen neben Arbeitslöhnen auch Zinsen oder Einnahmen aus Vermietungen. Der Freibetrag liegt bei 255 Euro. Ist Ihr Einkommen höher, sehen Sie bei einem Bafög Rechner, um wie viel sich dadurch Ihre Förderung reduziert. Ein weiterer relevanter Punkt ist die Höhe Ihres Vermögen. Auf dem Antrag müssen Sie sämtliche Besitzstände eintragen und per Kontoauszug oder einem ähnlichen Dokument belegen. Bis zu 5200 Euro ist das Vermögen anrechnungsfrei. Sowohl beim Einkommen als auch beim Besitz berücksichtigt ein Bafög Rechner höhere Freibeträge, wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben.

Das Einkommen der Eltern Während Ihrer Ausbildung sind Ihre Eltern unterhaltspflichtig. Deshalb muss auch deren Einkommen bei einem Bafög Rechner angegeben werden. Sind Ihre Eltern verheiratet, liegt der Freibetrag bei 1605 Euro. Einem alleinstehenden Elternteil werden 1070 Euro gewährt. Sollten Ihre Eltern weitere Kinder haben, die sich wie Sie noch in der Ausbildung befinden, erhöht sich der Freibetrag. Im Gegensatz zu Ihnen fragt das Bafög-Amt nicht nach dem Vermögen.

Änderungen während des Bezugs sofort melden Wenn sich Daten während eines Bezugszeitraumes ändern, sollten Sie dies zeitnah dem Bafög-Amt melden. Ansonsten erhalten Sie bei der nächsten Antragsstellung oder nach einer der regelmäßigen Rückfragen zu Einkommen in der Vergangenheit eine eventuell hohe Rückzahlungsaufforderung. Ist die Änderung dagegen zu Ihrem Vorteil, erhalten Sie den entsprechend erhöhten Betrag ohne Meldung dagegen nicht rückwirkend. Auch hier lohnt sich jeweils ein Bafögrechner, damit Sie sich auf absehbare Erhöhungen oder Reduzierungen einstellen können.

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