Lohnsteuerklassen und ihre Bedeutung

Welche Steuerklassen gibt es und welche Bedeutung haben Sie für die Steuerpflichtigen ist eine Frage, die jeden Steuerzahler angeht. Das deutsche Steuerrecht kennt sechs Lohnsteuerklassen, deren Voraussetzungen im Einkommensteuergesetz geregelt sind. Welche Steuerklassen gibt es und wie wirken sie sich auf die Besteuerung des Einkommens aus ist vor allem für Verheiratete eine Frage, die einer eingehenden Prüfung hinsichtlich der finanziellen Vor- und Nachteile bedarf und zwischen den Ehepartnern abgestimmt werden sollte.

Welche Steuerklassen gibt es und welche finden nach dem Einkommensteuergesetz Anwendung für Ledige, Verheiratete, Alleinerziehende und Verwitwete? Nach Steuerklasse I bemessen werden Ledige, Geschiedene und Verheiratete, die dauernd getrennt leben oder deren Ehepartner im Ausland wohnt. Wer die Voraussetzungen der Steuerklassen III und IV nicht erfüllt, wird ebenfalls Steuerklasse I zugeordnet. Auch verwitwete Arbeitnehmer unterliegen Steuerklasse I und zwar ab dem übernächsten Jahr nach dem Ableben des Ehepartners. Steuerklasse II ist die Steuerklasse für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die einen Anspruch auf den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende haben, also einen Anspruch auf Auszahlung von Kindergeld oder Geltendmachung eines Kinderfreibetrages. Auch für Verwitwete mit mindestens einem Kind gilt zunächst Steuerklasse II und zwar ab Beginn des Monats, der auf den Tod des Ehepartners folgt.

Welche Steuerklassen gibt es für Ehepaare und warum ist diese Frage so bedeutsam für sie? In Steuerklasse III sind verheiratete Arbeitnehmer, sofern nur ein Ehegatte arbeitet oder der Ehepartner selbstständig ist und unter der Voraussetzung, dass beide im Inland und nicht dauernd getrennt leben. Sind beide Ehepartner einkommensteuerpflichtig, ist eine Einstufung in Steuerklasse III und V dann günstig, wenn einer wesentlich mehr verdient als der andere. Steuerklasse IV gilt ausschließlich für Verheiratete unter der Voraussetzung, dass beide Ehegatten erwerbstätig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind sowie im Inland und nicht voneinander getrennt leben.

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Steuerklasse V gilt ausschließlich für Verheiratete. Sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Steuerklasse IV erfüllt, können beide Ehegatten beantragen, dass der Besserverdienende nach Steuerklasse III besteuert und der Geringverdiener nach Steuerklasse V veranschlagt wird. Steuerklasse VI ist für die zweite und jede weitere Lohnsteuerkarte für den Arbeitnehmer gedacht, der parallel Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezieht. Steuerklasse VI bedingt die höchste Steuerbelastung, auch weil keine Freibeträge berücksichtigt wird.

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