Gehaltsrechner 2013 / 2012
Das Elterngeld wurde 2007 in Deutschland eingeführt und hat zum Ziel, die niedrige Geburtenrate zu erhöhen. Im Blickpunkt sind dabei Partner, die beide einer Erwerbsarbeit nachgehen. Oftmals entscheiden sie sich gegen ein Kind, weil dadurch einer der Partner das Berufsleben unterbrechen muss und somit das Haushaltseinkommen stark sinkt. Mit dem Elterngeld soll dem begegnet werden. Es wird nicht wie das Kindergeld als Pauschale ausgezahlt, sondern nach einer komplizierten Formel auf Basis des bis dato erzielten Einkommens. Anspruchsberechtigt ist jeweils der Partner, der seinen Beruf zeitweilig aufgibt. Zur Sicherheit bei der Finanzplanung sollten Sie deshalb zuvor die genaue Höhe mit einem Elterngeldrechner prognostizieren.
Die Anspruchsberechtigung beim Elterngeld. Einen Anspruch haben fast alle Deutsche, die ein Kind bekommen. Es existieren nur wenige Ausnahmen: Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn Sie ein Jahreseinkommen von 250 000 beziehungsweise bei Ehepartnern von 500 000 Euro überschreiten. In diesem Fall müssen Sie einen Elterngeldrechner nicht bemühen. Zudem muss der Leistungsempfänger sich tatsächlich der Erziehung des Kindes widmen und seinen Beruf aufgeben. Wenn Sie bisher eine Vollzeitstelle hatten und diese in einen Teilzeitjob umwandeln, können Sie allerdings ebenfalls Elterngeld erhalten. Der Satz ist dann aber reduziert. Die Dauer der Leistung beträgt 12 Monate und erhöht sich um weitere zwei Monate, wenn beide Partner zeitweilig davon Gebrauch machen.